Cochem. Jeweils 2500 und 3000 Euro zweigt der Buchhalter eines Betriebes im Kreis Cochem-Zell zwischen 2010 und 2013 regelmäßig auf sein eigenes Konto ab. Außerdem bedient er sich alle paar Tage aus dem Bargeld zweier Getränkeautomaten, sodass rund 60 000 Euro in seine eigene Tasche fließen. Das Amtsgericht Cochem verurteilt den 55-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Von Brigitte Meier
Den strafrelevanten, veruntreuten Betrag hat der Angeklagte zurückgezahlt. Doch der Ex-Buchhalter hat seinen Arbeitgeber bereits seit 1996 systematisch abgezockt und unterschreibt gegenüber der Firma ein Schuldanerkenntnis von 300 000 Euro, die er zurückzahlen muss.