Kreis Cochem-ZellBeweisverwertungsverbot 01.02.2021, 17:38 UhrIm Strafverfahren hat das Beweisverwertungsverbot besondere Bedeutung. So verlangt etwa die Strafprozessordnung im § 252, Beweise nur dann zu verwenden, wenn diese durch zulässige Ermittlungsmethoden erlangt wurden (§ 136a Abs.Aktualisiert am 01. Februar 2021 17:42 Uhr 3 Satz 2 StPO). Rhein-Zeitung bei Google bevorzugen Artikel teilen Artikel teilen Ressort und SchlagwörterKreis Cochem-Zell