Cochem-Zell – Das Geld, das für Grundstückseigentümer bestimmt war, hat er sich auf sein privates Konto überweisen lassen: So hat sich ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung Cochem-Zell um 45.000 Euro bereichert.
Der Mann ist inzwischen aus dem Beamtenverhältnis entlassen und muss sich jetzt vor dem Schöffengericht in Cochem verantworten. Dort beginnt am 20. Dezember der Prozess.
Der Angeklagte war zuletzt beim Kreiswasserwerk beschäftigt und kümmerte sich um die Erstattung von zu viel gezahlten Beträgen. Dabei spielte ihm ein Urteil des Bundesfinanzhofes in die Hände: Erstmalige Erschließungskosten wurden zunächst mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet, laut Bundesfinanzhof durften aber nur sieben Prozent Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Daraufhin konnten sich die Grundstückseigentümer die zuviel bezahlten Steuern vom Kreiswasserwerk zurückerstatten lassen. Viele Cochem-Zeller stellten einen entsprechenden Antrag – aber nicht alle. Das nutzte der Angeklagte. Er kannte schließlich die Namen und hatte alle Daten als Abrechnungsgrundlage. Kurzerhand reichte er beim Kreiswasserwerk fingierte Anträge ein und ließ sich das Geld auf sein eigenes Konto oder das von Angehörigen und Freunden überweisen.
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