Landwirtschaft Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke von ökologischen Vorrangflächen
Ausnahme geplant: Flächen für Tierfutter
Aufgrund der Trockenheit sollen Landwirte auch auf ökologischen Vorrangflächen Pflanzen anbauen und ernten dürfen. Foto: Rühle
Kevin Rhle, RZ

Cochem-Zell. Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der damit verbundenen Futterknappheit plant die Bundesregierung, ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten für die Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke zuzulassen. Damit soll den Landwirten, die allerdings noch nicht wissen, wie diese Regelung aussehen soll, geholfen werden.

Lesezeit 2 Minuten
Aktuell müssen Landwirte, die EU-Direktzahlungen erhalten, fünf Prozent ihrer Flächen als ökologische Vorrangflächen ausweisen. Damit wird für Wildtiere, Bienen und auch Wildpflanzen zusätzlicher Raum angeboten. Werden dafür zum Beispiel Zwischenfrüchte gepflanzt, die als Stickstofflieferanten für den Boden dienen, muss ein Bauer mit einer Ackerfläche von 100 Hektar immerhin 15 Hektar vorhalten, die nicht bewirtschaftet werden können, erklärt ...

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