Auftragsvergabe in Ausschuss: Wertgrenze unpraktikabel
Einstimmig hat Zeller VG-Rat während seiner Onlinesitzung beschlossen, die Hauptsatzung der VG erneut zu ändern. Hintergrund: Im Dezember 2017 hatte der Rat Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit dem Rathausneubau auf den Bauausschuss übertragen, damit Aufträge zügig vergeben werden können. Damals hatte man aber eine Wertgrenze von 100.000 Euro eingezogen.
Diese Grenze habe sich aber als „wenig praktikabel“ erwiesen, weil sie infolge der Auftragsvolumina regelmäßig zu überschreiten war. Nun wird die Grenze gestrichen. Im Ausschuss sind aber alle Ratsfraktionen vertreten. dad