Ist die Notfallversorgung der Menschen noch gesichert, wenn das Mittelmosel-Klinikum in Zell die stationäre Versorgung der Patienten beendet? Jürgen Adler aus Blankenrath sagt: Nein. Der frühere Notarzt und Allgemeinmediziner hat deshalb gerichtliche Schritte eingeleitet und beim Verwaltungsgericht Koblenz einen sogenannten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.
In einer entsprechenden Pressemitteilung heißt es: „Es wird festgestellt, dass bei der Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell zum 30. Juni 2025 keine ausreichende Notfallversorgung mehr besteht. Beklagt wird das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in Mainz.“ Begründet wird die Klage so: „Am 1. Juli 2025 soll in Zell ein Gesundheitszentrum (MVZ) in Betrieb gehen. Aus Expertensicht ist das Projekt gescheitert: Das Ambulatorium ist ein Provisorium und kann das Klinikum Mittelmosel nicht ersetzen. Hier wird lediglich eine Versorgung von ,Alltagsnotfällen’ möglich sein. Leistungen wie Kardiologie, Neurologie, Innere (Gastroenterologie) und Unfallchirurgie werden nach dem 1. Juli 2025 nicht mehr angeboten. Das Ministerium für Gesundheit Rheinland-Pfalz, die Kreisverwaltung Cochem-Zell und die beiden Krankenhausträger von Cochem und Zell haben das unglückliche Management zu verantworten.“

Weiter heißt es, als Gutachten für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht werde eine Studie herangezogen, an der Notärzte und ein ehemaliger Chefarzt der Zeller Klinik mitgewirkt haben. „Daraus geht zweifelsfrei hervor, dass der Antragsteller (Anm. d. Red.: Jürgen Adler) zu Recht befürchtet, im Notfall nicht mehr ausreichend versorgt zu sein.“ Die Bedarfsanalyse ergebe demnach, dass „die im Kreis Cochem-Zell bestehende Versorgungslücke durch den Verzicht auf das Klinikum in Zell zu einer gravierenden Notlage mit konkreter Gefährdung der Bevölkerung und zu einer nicht mehr beherrschbaren Krise im Katastrophenfall führen würde“. Die zulässigen Rettungsfahrzeiten von 30 Minuten würden sich in den Regionen Cochem und Hunsrück nahezu verdoppeln. Unterstützt werde das Gutachten von der Stadt Zell, der Verbandsgemeinde Zell, von benachbarten Verbandsgemeinden außerhalb des Landkreises Cochem-Zell, der Ärztekammer und der Bürgerinitiative „Unser Krankenhaus muss bleiben“.

Gutachten: Notfallversorgung in Cochem-Zell gesichert
Krankenhaus zu, Versorgung besser? Ein neues Gutachten verspricht stabile medizinische Betreuung trotz Klinikschließung in Zell – doch im Kreistag regt sich Skepsis. Können Ambulanz und Konzept wirklich halten, was sie versprechen?
Jürgen Adler war 36 Jahre lang als Notarzt im Kreis Cochem-Zell unterwegs. Auch als er seine Hausarztpraxis in Blankenrath 2014 schloss, blieb er trotzdem weiter als Notarzt im Einsatz – mit bis zu 450 Einsätzen im Jahr. Im Sommer 2021 kündigte er im Alter von 71 Jahren den Vertrag als Notarzt. Doch die Notfallversorgung der Menschen ist ihm bis heute ein Herzensanliegen. Und dafür geht er nun den juristischen Weg.
Der Mediziner beantragt vor dem Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung – das ist eine vorläufige Regelung. Sie soll irreversible Zustände verhindern und die Wirksamkeit in der verfassungsgerichtlichen Entscheidung sichern.
Gutachten für Kreisverwaltung kommt zu anderem Ergebnis
Im Gegensatz dazu sieht die Kreisverwaltung Cochem-Zell die Notfallversorgung auch nach dem Ende der stationären Versorgung in Zell als gesichert an und stützt sich dabei auf ein Gutachten, das auch Thema in der jüngsten Kreistagssitzung war. Claudia Rösen vom „Institute of Health Care Business“ sagte den Kreistagsmitgliedern zur Notfallversorgung: „Leichte Fälle könnten ambulant in Zell versorgt werden, die Versorgung schwerer Notfälle wie Schlaganfälle oder Herzinfarkte ist an anderen Standorten qualitativ hochwertig und in medizinisch ausreichender Zeit weiter möglich.“ Landrätin Anke Beilstein (CDU) kündigte außerdem an, sie wolle auch beim Innenministerium nochmals auf eine Stationierung eines Hubschraubers in Wittlich drängen.