Aus Alflen meldet sich nun Rainer Schmidt, der Bedenken gegen die einstimmige Entscheidung des Gemeinderats hat, Flächen von insgesamt etwa 25 Hektar entlang der B 259 zur Verfügung zu stellen. Schmidt bemängelt vor allem, dass die Bevölkerung nicht von dem Vorhaben der Gemeinde informiert worden sei. Dem widerspricht Ortsbürgermeister Berthold Schäfer: „Wir hatten am 10. Juni 2020 zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung eingeladen, in der das Thema offen diskutiert wurde.“ In dieser Sitzung seien alle Fragen der etwa 30 anwesenden Bürger beantwortet worden. Weiter führt Schmidt an, dass die benannten Flächen „von einem Ferienhausgebiet zum Teil weniger als 150 Meter entfernt sind.“ Ein Wald, der das Ferienhausgebiet vor Straßenlärm schützen soll, werde abgeholzt. Dazu sagt Ortsbürgermeister Schäfer: „Nur bei späterem möglichen Flächenbedarf zur Endert hin, könnten einige Bäume gefällt werden.“ Auch das an die Gewerbeflächen angrenzende Naturschutzgebiet würde nicht in Anspruch genommen, betont Schäfer.
Schmidts Argumente, dass noch niemand wisse, ob und welches Gewerbe sich überhaupt ansiedeln würde, dass es ungewiss sei, ob Arbeitsplätze entstehen und dass sich die Gemeinde finanziell übernehme, lässt Schäfer nicht gelten: „Wir müssen die Gemeinde wirtschaftlich weiterentwickeln. Wo kein Gewerbegebiet ist, werden sich auch keine Unternehmen ansiedeln. Das ist das Grundproblem im Kreis Cochem-Zell. Aus allen vier Verbandsgemeinden ist Bedarf angemeldet für Gewerbeflächen, allein fehlt der Platz dafür, an der Mosel nicht zuletzt wegen der topografischen Besonderheiten. Es gibt Anfragen – auch großer Unternehmen, wie der Kreis immer wieder betont.
Das Thema Interkommunales Gewerbegebiet wird im Landkreis Cochem-Zell kontrovers diskutiert, das hat in Eppenberg, Hauroth und Landkern jeweils hohe Wellen geschlagen, während es diesen Widerstand in Alflen so bisher nicht gegeben hat. Bis die ersten Bagger rollen, wird es ohnehin noch dauern. Ortsbürgermeister Schäfer verweist darauf, dass der Rat zunächst den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans beschließen werde. Dann müssen alle Träger öffentlicher Belange, also Behörden und Verbände, gehört werden. Dann wird der Plan öffentlich ausgelegt, wobei die Einwohner ihre Einwendungen auch geltend machen können. Und das kann alles dauern.