Nach Ansicht des Aktionsbündnisses eignen sich zentrale und meist monopolistisch betriebene Nah- und Fernwärmenetze nicht als Standardproblemlösung für den Klimaschutz, sie seien zudem auch nicht automatisch wirtschaftlich sowie ökologisch sinnvoll. Nicht selten hätten sich Fernwärmeanbieter in den vergangenen Jahren den Preisüberprüfungen der Kartellämter unterziehen müssen und stünden auch bei den Verbraucherschützern immer wieder wegen verbraucherunfreundlicher Vertragsmodalitäten in der Kritik.
Laut Aktionsbündnis müsse bei der geplanten Nahwärmesatzung für den Kreis Cochem-Zell deren Rechtmäßigkeit mehrfach infrage gestellt werden. So lasse beispielsweise die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“, auf die sich der Kreis in seiner Satzung beziehe, eine Umlage bei den Kosten für das Nahwärmenetz in Neubaugebieten, wie in der Satzung vorgesehen, nicht zu. Auch bringe diese Umlage die beteiligten Gemeinden zu einem rechtswidrigen Handeln, da hier ein Anschlusszwang über Baugrundstücke, die in kommunalem Eigentum stünden, zivilrechtlich verankert werden solle.
Das Aktionsbündnis empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern daher, vor Abschluss eines Nahwärmevertrages die Vor- und Nachteile genau zu prüfen und einen Fachmann aus dem Sanitärfachhandwerk, von den Schornsteinfegern oder dem Energiehandel hinzuzuziehen.
Das Bündnis, dem die Allianz Freie Wärme, die Fachverbände Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Rheinland-Rheinhessen und Pfalz, die Hagos eG, das Institut für Wärme und Oeltechnik, der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks und der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte angehören, setzt sich schon länger gegen Anschluss- und Benutzungszwänge an Wärmenetze und für dezentrale Heizsysteme ein. dj