Die Änderung des Schulgesetzes, die am 1. August 2020 in Kraft getreten ist, sieht auch für Grundschulen eine verbindliche Schulentwicklungsplanung vor.
Gesetzlichen Grundlagen schreiben unter anderem auch vor, dass für die Klassenstufen eins bis vier die Klassenmesszahl von 24 Schülern und Schülerinnen festgesetzt ist. bme