Cochem. Wie sehr darf eine Fotovoltaikanlage Feriengäste des Nachbarn blenden? Darum geht es in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Cochem, das seit 2012 läuft. Der Betreiber der Dachanlage im Wohngebiet eines Moseldorfes muss jetzt damit rechnen, dass er sein Solarkraftwerk abreißen muss.
Von Redaktionsleiter Thomas Brost
Der Kläger stößt sich daran, dass die Solaranlage die Sonnenstrahlen so reflektiert, dass sie auf seinen Balkon treffen und blenden. Dieser gehört zu einer Ferienwohnung, mithin halten sich Gäste des Öfteren dort auf – und werden von gegenüber geblendet.