In Cochem passen Lkws häufig nur ganz knapp durch die Rundbogenbrücke der Bahn. Foto: Rühle Kevin Rühle
Hinweise auf die tatsächliche Brückenhöhe sind nur notwendig, wenn diese niedriger als 4,5 Meter ist. Normalerweise werden Brücken mit einer Durchfahrtshöhe von 4,7 Metern gebaut, Fahrzeuge dürfen in Deutschland nicht höher als vier Meter sein. Problematisch sind Rundbogenbrücken, wenn dort nur die mittlere Höhe angegeben wird.
Ist ein Fahrzeug höher als vier Meter, muss dies als Großraum- oder Schwertransport gekennzeichnet werden. Diese werden vom LBM genehmigt, die Strecken und die Brückenhöhen besprochen. Auf Wasserstraßen orientieren sich die Schiffsführer an Pegelmarken an jeder Brücke.