Cochem
21 Monate Haft für Eifler (38) wegen Kinderpornografie: Strafe zur Bewährung ausgesetzt
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Wegen der Verbreitung eines kinderpornografischen Bildes musste ein 38 Jahre alter Eifler jetzt auf der Anklagebank in Sitzungssaal 100 des Cochemer Amtsgerichts Platz nehmen.
Kevin Rühle

Weil er ein kinderpornografisches Bild verbreitet haben soll, musste sich jetzt ein Mann aus der Cochem-Zeller Eifel vor Gericht verantworten. Die Urteilsfindung war alles andere als einfach.

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Wegen der Verbreitung eines kinderpornografischen Bildes hat das Cochemer Amtsgericht einen 38-Jährigen aus der Eifel zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, der Angeklagte muss eine Therapie machen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Hinweis aus US-Bericht führt auf Spur der Tat

Der Angeklagte soll im Februar vergangenen Jahres über einen Messenger-Dienst ein Bild mit kinderpornografischem Inhalt an einen bisher nicht ermittelten anderen Nutzer versendet haben. Auf die Spur der Tat kam die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Berichtes aus den USA, in denen entsprechende Hinweise auf Kinderpornografie anderen Ermittlungsbehörden mitgeteilt wurden. Die IP des Nutzers führte die Polizei dann in die Eifel.

Es war ein Indizienprozess. Der Betroffene selbst bestritt vor Gericht die Tat. Allerdings wies die IP eindeutig auf ihn hin, auch ist er selbst einschlägig vorbestraft und wurde zuletzt 2020 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ebenso wies die Mail-Adresse die Initialen des Mannes auf, wobei allerdings der Provider hier keine Zuordnung zu einer bestimmten Person nennen konnte.

Es sind viele Faktoren, die in der Gesamtschau das Gericht zu der Überzeugung kommen ließen, dass die dem Angeklagten vorgeworfene Tat auch von ihm begangen wurde.

Die Vorsitzende Richterin am Cochemer Amtsgericht

„Es sind viele Faktoren, die in der Gesamtschau das Gericht zu der Überzeugung kommen ließen, dass die dem Angeklagten vorgeworfene Tat auch von ihm begangen wurde“, betonte deshalb die Vorsitzende Richterin Krämer. Für einen Fake-Account, wie von der Verteidigung ins Gespräch gebracht, hätte es in der Verhandlung keinen Hinweis gegeben, auch hätte der Angeklagte bei der Hausdurchsuchung gegenüber einer Kripo-Beamtin zugegeben, dass er in Stresssituationen immer wieder mal solche Bilder anschaue. Dies spreche alles dafür, dass er dieses Bild auch verschickt habe, so die Richterin.

Verteidiger sieht Zweifel an Tat

Der Verteidiger des Angeklagten hatte darauf hingewiesen, dass es sich hier nur um Indizien handele, die durchaus Zweifel an dieser Tat aufkommen lassen würden. Der Angeklagte sei zur Tatzeit auf der Arbeit gewesen und es sei kaum zu glauben, dass er in Nähe von Arbeitskollegen solche Dateien verschicken würde. Auch habe der Angeklagte sich nach dem letzten Urteil an alle Bewährungsauflagen gehalten, die Therapie besucht und auch von sich aus weitere Hilfe gesucht.

Zudem seien bei der Hausdurchsuchung auf Rechner und Handy des Angeklagten keinerlei kinderpornografische Dateien gefunden worden. Die Schlüsse, dass er hier der Täter sei, würden nur aufgrund seiner Vorgeschichte gezogen, doch dies reiche nicht aus, weswegen der Angeklagte freizusprechen sei.

Dem folgte das Schöffengericht allerdings nicht, sondern hielt die von der Staatsanwaltschaft geforderte Haftstrafe von 21 Monaten für angemessen. Allerdings sah das Gericht, anders als der Staatsanwalt, hier dennoch eine Bewährung für angebracht, auch wenn der Angeklagte bereits zwei Mal einschlägig vorbestraft sei und zudem die ihm jetzt vorgeworfene Tat in der Bewährungszeit begangen hätte.

„Der Angeklagte hat hier nach Ansicht des Schöffengerichts glaubhaft seine Therapiewilligkeit und -bereitschaft gezeigt, und er hat auch ein Problembewusstsein, was Kinderpornografie angeht“, unterstrich die Vorsitzende Richterin. Auch würde eine Haftstrafe den Angeklagten aus seinem sozialen Umfeld ausschließen. Daher sei eine Bewährung für drei Jahre möglich. Doch Amtsrichterin Krämer machte auch deutlich: „Das hier ist der letzte Warnschuss!“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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