Bis Mitte September wurden dem Gesundheitsamt Cochem-Zell insgesamt 130 Personen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet. Dabei wurden 23 Betretungsverbote für die jeweiligen Einrichtungen sowie zwei Tätigkeitsverbote ausgesprochen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Kreisverwaltung auf eine entsprechende Anfrage des AfD-Kreistagsmitglieds Jörg Zirwes.
Seit Inkrafttreten einer sogenannten „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ im März im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtet, den Gesundheitsämtern ungeimpfte Beschäftigte zu melden. Die Gesundheitsämter fordern in diesem Fall die betroffenen Einrichtungen und Beschäftigten dabei auf, die nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz erforderlichen Nachweise vorzulegen.