50 Gramm Cannabis ist im privaten Raum laut dem Konsumcannabisgesetz erlaubt. Ein Betzdorfer hatte die 16-fache Menge in der Wohnung und wurde nun vor Gericht verurteilt. Fabian Sommer/dpa. dpa
Bei einer Wohnungsdurchsuchung findet die Polizei fast 800 Gramm Cannabis, verpackt teils in kleinen Tütchen. Der 35-jährige Betzdorfer spricht von Eigenkonsum – doch das Gericht glaubt ihm nicht und verurteilt ihn zu zweieinhalb Jahren Haft.
Es sind nicht gerade wenig Drogen, die die Polizei im September 2024 in einer Wohnung in Betzdorf bei einer Durchsuchung sicherstellte. Insgesamt 794 Gramm auf mehrere Räume verteilt, einiges davon „verkaufsfertig“ in Tütchen verpackt, haben die Beamten bei dem heute 35-jährigen Tadeusz M.