Messdaten sind Hauptkriterium für Dringlichkeit von Projekten - Planung wird bewusst flexibel gestaltet
Zustand der Straßen wird nach Noten bewertet
Die Sanierung der Bahnüberführung Steinerother Straße (L 288) in Betzdorf war nicht nur teuer, sondern vor allem im Hinblick auf die Umleitung des Verkehrs eine hoch komplizierte Aufgabe. Nach mehrmonatiger Vollsperrung konnte die „Jahrhundertbaustelle“ im Oktober 2018 abgeschlossen werden.
Markus Döring/Archiv

Der Zustand der Landesstraßen in Rheinland-Pfalz wird alle fünf Jahre in einem einheitlichen nutzwertanalytischen Verfahren erfasst. Diese Zustandserfassung- und Bewertung (ZEB) dient als Grundlage für die Planung und Dringlichkeitsbeurteilung von Sanierungsprojekten. Neben dem Straßenzustand fließen weitere Kriterien wie das Verkehrsaufkommen, das Unfallgeschehen, neue Verkehrsführungen oder Bauprojekte, die mit der Sanierung in Verbindung stehen, darin ein.

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Die ZEB ist damit die Basis für einen fünfjährigen Investitionsplan. Aus diesem wiederum gehen die auf ein oder zwei Jahre ausgelegten Landesstraßenbauprogramme hervor, die letztlich vom Landtag abgesegnet werden müssen. Allerdings sind die Investitionspläne hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzung nicht verbindlich.

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