Neues Gesetz bereitet zwar oft Mehraufwand, doch Verbraucherschutz steht für die meisten im Vordergrund
Zum Tag des Datenschutzes: Viele im Kreis Altenkirchen finden neue Regelung sinnvoll
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist seit einem Jahr in Kraft und bedeutet für Unternehmen, Vereine und Verwaltungen oft einen deutlichen Mehraufwand. Trotzdem erachten die meisten Befragten im Kreis die Novellierung als sinnvoll. Foto: dpa
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Kreis Altenkirchen. Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Diese gibt europäischen Verbrauchern mehr Rechte an ihren Daten. So kann man zum Beispiel erfragen, welche Daten wie gespeichert werden. Dadurch entsteht für Verbraucher mehr Sicherheit, Unternehmen werden jedoch mit einigen Hürden bei der Umsetzung konfrontiert. Wie geht man mit der neuen Regelung im AK-Land um? An diesem Montag ist der Tag des Datenschutzes - und wir haben uns umgehört.

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In der Kreisverwaltung Altenkirchen waren die Reaktionen auf die neue Verordnung unterschiedlich. „Die anfänglich befürchtete Flut von Anfragen ist allerdings bisher ausgeblieben“, so Michaela Heuser. Da bereits vor Inkrafttreten der neuen DSGVO ein Bundes- beziehungsweise Landesdatenschutzgesetz mit entsprechenden Vorgaben zum Thema Datenschutz bestand, hat die Umstellung keine größeren Probleme mit sich gebracht.

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