Für die Prügelattacke kassierte der heute 25-jährige Mudersbacher Jochen E. am Montag eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro. Warum ausgerechnet Dirk A. Ziel seiner Wut geworden war, klärte sich im Laufe der Verhandlung auf.
Gleich zu Beginn gestand Jochen E. die Tat: Er litt nach eigenen Angaben zur Tatzeit an Depressionen, weil sein Vater kürzlich verstorben war. Auf einer Feier habe er deshalb eine Flasche Jack Daniels, eine halbe Flasche Wodka und ein paar Bier getrunken.
Dann habe ihm sein Bruder erzählt, dass ein gewisser Dirk A. abfällige Bemerkungen über den Tod ihres Vaters gemacht habe. Sein Bruder habe ihm auch gleich die Adresse des mutmaßlichen Lästerers gesteckt.
Kurioserweise stellte sich im Nachhinein heraus, dass der Bruder gelogen hatte: „Ich habe herausbekommen, dass er das alles nur erdichtet hat“, musste der Angeklagte sich peinlich berührt eingestehen.
Amtsgericht verhängt Geldstrafe
Jochen E. entschuldigte sich noch im Gerichtssaal bei Dirk A. – und der nahm die Entschuldigung auch gleich an.
Richter Erich Massow verwies in der Urteilsbegründung auf das Vorstrafenregister des Anklagten: Dieser sei sechsfach vorbestraft, auch schon wegen Körperverletzungsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Der Vorsitzende resümierte: „Sie haben dem Mann die Nase gebrochen, was für die Rohheit der Tat spricht. Von verminderter Schuldfähigkeit konnten wir auch nicht ausgehen – das fängt erst bei 2 Promille an.“ Jochen E. hatte am Tattag pusten müssen: 1,55 Promille.