Abseits der Bundesstraßen (wie hier in Eichelhardt) kann die Ortsgemeinde eine Räumung veranlassen. Verpflichtet ist sie nicht. Archivfoto: Heinz-Günter Augst Heinz-Günter Au
Kreis Altenkirchen. Und da war er gestern Morgen wieder – der nächste Schnee. Wieder hingen Fahrzeuge an Steigungen fest, wieder war so manche Nebenstraße nur schwer passierbar. Doch wie sieht es eigentlich aus mit der Räumpflicht in den Gemeinden? Wir haben uns einmal umgehört.
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Normalerweise sorgt in der Ortsgemeinde Krunkel ein Gemeindearbeiter für schneefreie Wege, Bushaltestellen und Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen. Aus gesundheitlichen Gründen fällt der Gemeindearbeiter allerdings in den nächsten Wochen aus.
Der Krunkeler Gemeindechef Werner Eul ist aber gewappnet.