Nach der Ablehnung des Antrags geht es laut einer Pressemitteilung der BI jetzt darum, wie das Verwaltungsgericht Koblenz weiter in dieser Angelegenheit vorgeht. Bereits 2017 hatte die Kreisverwaltung demnach den ersten Antrag der Karlsruher Altus AG für den Bau von Windrädern auf dem Hümmerich abgewiesen. Vor allem die damals vorgelegten Unterlagen zu den Vogelflügen über dem Gebiet genügten nach Ansicht der Behörde nicht den gesetzlichen Anforderungen. Auch der Widerspruch von Altus gegen diesen ablehnenden Bescheid war am 19. Oktober 2017 vom Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen worden, so die Bürgerinitiative.
Gegen diese Entscheidung wiederum klagte das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz. Im Kern ging es dabei darum, ob die Nachforderungen der Kreisverwaltung berechtigt waren oder nicht. Das Gericht kam zwar zu der Erkenntnis, dass der Behörde das Vorrecht zustehe zu entscheiden, was wichtig ist, erfasst zu werden und was nicht. Es wies die Klage aber dennoch nicht ab.
Vielmehr ließ es das Verfahren ruhen, damit sich die Vertragsparteien auf eine Vorgehensweise einigen, die erforderlichen neuen Gutachten in der nächsten Brutperiode zu erledigen. 2020 waren dann die Antragsunterlagen soweit vollständig, dass sie ausgelegt werden konnten.
Die Bürgerinitiative, die sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt hat, Landschaft und Natur am Hümmerich, insbesondere die bedrohten Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch oder Mittelspecht vor den Auswirkungen der Windanlagen zu schützen, hatte dazu aufgefordert, Widersprüche einzulegen, die bei einer öffentlichen Anhörung diskutiert werden sollten. Doch dann sei das zuvor „öffentliche“ auf ein „vereinfachtes Verfahren“ umgestellt worden – also unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
„Legitim, aber ungeschickt“, wie die BI damals angesichts von rund 150 Einwendungen fand. „Doch auch, wenn diese Einwände nicht öffentlich diskutiert wurden, so waren sie doch sehr hilfreich“, ist die BI Hümmerich heute überzeugt. Die BI freut sich über dieses Ergebnis, warnt aber dennoch vor verfrühtem Jubel: Der Ball liegt nun wieder beim Koblenzer Verwaltungsgericht. „Wie wird man dort damit umgehen, dass die geplanten Windanlagen am Hümmerich nicht nur ein signifikantes Tötungsrisiko für bedrohte Arten darstellen, sondern auch gegen geltendes europäisches Recht verstoßen?“, fragt die BI.
Denn viele befürchteten, die aktuelle politische und insbesondere energiepolitische Lage könne diese Rechte außer Kraft setzen. Dem tritt BI-Anwalt Armin Brauns entgegen: „Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass die von Minister Habeck angekündigten ‚Pakete‘ keine Auswirkungen auf die entgegenstehenden naturschutzrechtlichen Belange haben können.“ Die angekündigten Änderungen verstießen eindeutig gegen europäische Vorgaben und wären damit rechtswidrig. Die entgegenstehenden naturschutzrechtlichen Belange für die genannten Arten könnten auch vom deutschen Gesetzgeber nicht zulasten der geschützten Arten geändert werden, so Brauns. kra/red