Gut sechs Stunden dauerte die Verhandlung. Eine Vielzahl an Zeugen sollte am vergangenen Donnerstag im Schöffengericht in Betzdorf aufklären, was genau kurz nach Weihnachten 2023 in Flammersfeld geschehen ist. Der damals 20-jährige Michael B. (Name geändert) soll sich dort mit mehreren Jugendlichen getroffen haben, einem Jugendlichen durch einen Schlag auf den Oberschenkel einen blauen Fleck verpasst haben, zweien das Handy weggenommen und eine Person per Sprachnachrichten bedroht haben. Und dann kommt noch ein Vorfall von April 2024 hinzu.
Aber von vorne: Wenige Tage nach Heiligabend 2023 kam es zu einem Treffen des Angeklagten Michael B. mit mehreren Jugendlichen im Alter von 13 bis 15 Jahren in Flammersfeld. Während dieses Treffens soll Michael B. – aufgefordert, von einem der Jugendlichen – mittels eines Handys über WhatsApp Audio-Aufnahmen an einen nicht anwesenden Jugendlichen zu schicken, in dem er diesem drohte. Diese Aufnahmen werden während der Sitzung abgespielt. Es sind wüste Beschimpfungen zu hören. Der Angeklagte droht dem Jungen, seiner Familie und dass er sein Haus abfackeln würde.
Angeklagter zeigt Fotos von sich mit Waffe
Dann ging Michael B. mit den Jugendlichen in den nahe gelegenen Wald. Dabei feuerten sie ein paar Feuerwerkskörper ab, die sie bei sich trugen. Auf dem Weg dorthin habe er, nach Aussage der Jugendlichen, Zweien von ihnen ihr Handy zeitweise weggenommen, es ihnen später aber wiedergegeben, und ihnen Bilder auf seinem Handy gezeigt, auf denen er eine Waffe in der Hand hält.
Zu einem späteren Zeitpunkt setzten sich die drei Jugendlichen auf eine Bank. Dort soll Michael B. den Jugendlichen gesagt haben: „Ich mache euch jetzt zu Junkies.“ Daraufhin soll er einen Joint aus der Hosentasche gezogen und einem der Jugendlichen in den Mund gesteckt, aber nicht angezündet haben. Auch soll Michael B. einem der Jugendlichen auf den Oberschenkel geschlagen haben. Dabei herrschte vor Gericht nicht genau Klarheit darüber, ob es nun ein Zwicken oder ein Schlag gewesen sein soll. Was unzweifelhaft aber feststand, war der blaue Fleck, den der Junge dadurch davontrug, von kurz danach die Polizei ein Foto machte und das im Gerichtszahl gezeigt wurde. Als Michael B. die drei Jugendlichen dann losschickte, um weitere Silvesterböller zu kaufen, nutzten diese die Gelegenheit, um sich aus dem Staub zu machen.
Neben Körperverletzung kommt Sachbeschädigung hinzu
So stand also schon der Tatbestand der Körperverletzung im Raum. Doch Michael B. musste sich noch wegen Sachbeschädigung verantworten. Im April 2024 wollte er sich für 10 Euro Drogen besorgen. Doch die Person, die er deswegen anschrieb, wollte ihm keine Drogen verkaufen. So fuhr er spät Abend zu ihm und trat gegen eine erst kürzlich neu eingesetzte Tür. Dabei soll die Tür laut Aussage des Jugendlichen sowie seiner Großmutter, die beide als Zeugen vor Gericht auftraten, so schwer beschädigt worden sein, dass eine neue Tür eingebaut werden musste.
Der Vorfall mit den Jugendlichen in Flammersfeld hatte für Michael B. für ihn sicher ungewöhnlich harte Konsequenzen. Denn schon am Folgetag durchsuchte um 3.45 Uhr das Spezialeinsatzkommandos (SEK), eine Spezialeinheit der Landespolizei, die Wohnung des Angeklagten. Einer der Polizisten, der ebenfalls dabei war und vor Gericht aussagte, begründete den SEK-Einsatz damit, weil die Jugendlichen der Polizei angegeben hatten, Michael B. habe kurz den Lauf einer Waffe, die in seiner Hosentasche steckte, gezeigt.
100 Sozialstunden soll der Angeklagte ableisten
Es ist zudem das dritte Mal, dass Michael B. auf der Anklagebank vor Gericht sitzt. Zudem hat er bis November 2023 eine ein Jahr und drei Monate dauernde Jugendstrafe abgesessen. Der Vorfall mit den Jugendlichen ereignete sich somit keinen Monat nach seiner Haftentlassung.
All das machte es der Richterin nicht leicht, nochmals eine Verurteilung auf Bewährung aussetzen. Das Schöffengericht verurteilte Michael B. zu acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung, die auf drei Jahre angesetzt ist. Zudem muss der 21-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. Außerdem wird er einem Bewährungshelfer unterstellt.