In den Sommerferien dieses Jahres werden bei Bedarf Kinder in der Schule in Herkersdorf betreut. Wenn das Angebot der Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtend wird, kommen große Herausforderungen auf die Verbandsgemeinde Kirchen zu. Thomas Leurs
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. In der VG Kirchen ist das im normalen Schulbetrieb schon möglich. Doch was ist mit den Ferien? Dazu hat sich kürzlich der Schulträgerausschuss beraten.
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Ab dem Schuljahr 2026/27 muss – vorerst nur für die Erstklässler – eine Ganztagsbetreuung sichergestellt werden. So sieht es das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes vor. „In der Verbandsgemeinde Kirchen haben wir da durchaus Glück, weil wir mit Ganztagsschulen schon ganz gut aufgestellt sind“, sagt Andreas Hundhausen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, kürzlich im Schulträgerausschuss.