Markt- und Mittelstraße bilden den Großteil der Fußgängerzone in der Wissener Innenstadt. Dass dort trotzdem immer wieder Autofahrer hineinfahren, stört manche Bürger. Unsere Zeitung hat sich erkundigt.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) genießen Fußgänger in einer solchen Zone Vorrang. Dies dient der Sicherheit und soll zur Aufenthaltsqualität und zu einem ungestörten Einkaufsvergnügen beitragen. Radfahrer und Führer von Kraftfahrzeugen müssen sich an die Beschilderung halten. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausnahmegenehmigungen kann es für Anwohner, Lieferanten und Rettungsdienste geben.

So ist das auch in Wissen. Dennoch haben einige Bürger den Eindruck, die Marktstraße werde „zunehmend von Pkw ganztägig als Durchfahrtstrecke benutzt, sodass spielende Kinder unnötig gefährdet werden“, wie es aktuell in einer Leserzuschrift heißt. Demgegenüber stellt Marco de Nichilo, Leiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Wissen, fest, aus den regelmäßigen Kontrollen in der Fußgängerzone ergebe sich kein Hinweis auf eine Zunahme des unerlaubten motorisierten Verkehrs.
Seit Beginn des vergangenen Jahres hat das Ordnungsamt die Berechtigung und die Kompetenz, neben dem ruhenden auch den fließenden Verkehr in der Fußgängerzone zu überwachen. Hintergrund ist eine geänderte Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts. Mindestens einmal pro Tag seien die Mitarbeiter der Behörde dort kontrollierend unterwegs, so de Nichilo. Besondere Auffälligkeiten hätten sie zuletzt nicht feststellen können. „Unsere Präsenz trägt Früchte“, ist sich der Abteilungsleiter sicher.
Vereinzelte Ausnahmegenehmigungen
Zusätzlich greift eine Maßnahme, die das Ordnungsamt am oberen Ende der Mittelstraße realisiert hat: Zwei Pfosten versperren dort die Zufahrt – für Notfälle haben Mitarbeiter von Rettungsdiensten einen Schlüssel.
Gänzlich autofrei ist die eindeutig beschilderte Fußgängerzone allerdings nicht. De Nichilo verweist auf die Zeitfenster für Lieferfahrzeuge (an Werktagen morgens und abends je vier Stunden) sowie Ausnahmegenehmigungen, etwa für Anwohner, die ihre Pkw-Stellplätze und Garagen eben nur durch die Fußgängerzone erreichen können. Auch Handwerker erhalten unter Umständen eine solche Genehmigung, beispielsweise wenn sie für ihre Aufträge schwere Materialien benötigen.
Ferner ist, aus nahe liegenden Gründen, in der Wissener Fußgängerzone auch das Radfahren erlaubt, in Schrittgeschwindigkeit versteht sich: Denn dort verlaufen laut Marco de Nichilo zwei überregionale Radwege.
Ein Opfer des Vandalismus
Ach, falls jemand das Kinder-Schaukelpferd vermisst, welches jahrelange am oberen Eingang in die Marktstraße stand, auch dazu hat der Ordnungsamtsleiter eine Erklärung: „Das mussten wir entfernen, weil es durch Vandalismus arg beschädigt und nicht mehr sicher war.“ Momentan werde geprüft, ob dort ein Nachfolgeexemplar aufgestellt werde, freilich unter Beachtung moderner Sicherheitsvorschriften.