Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: David Ebener/Archiv David Ebener/Archiv. dpa
Altenkirchen. Wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes musste sich ein 29-jähriger Mann aus dem Unterkreis Altenkirchen vor dem Amtsgericht in der Kreisstadt verantworten. Der Familienvater hatte im vergangenen Jahr mit der 13-jährigen Tochter einer befreundeten Familie über den Nachrichtendienst „WhatsApp“ gechattet. Dabei forderte er das Mädchen auf, ihm Nacktfotos zu senden und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Er selbst hatte dem Kind ein eindeutiges Foto geschickt und versucht, es zu gemeinsamen Handlungen zu bewegen. Dies scheiterte jedoch, und der Vater des Mädchens las den Chatverlauf.
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Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 3600 Euro. „Das Alter des Kindes war ihnen bekannt“, warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Der ist selbst Vater und beteuerte vor Gericht, wie sehr er sich für das, was er getan hatte, schäme.