Situation um Rüden GW1896m wird nach mehreren Rissen nun juristisch bewertet
Westerwald: Spuren von Wolf und Fuchs an toter Kuh nachgewiesen
Symbolbild
dpa

An einer toten Kuh, die auf einer Weide in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld verendet ist, sind DNA-Spuren einer Fähe aus dem Leuscheider Wolfsrudel nachgewiesen worden. Das berichtet das Landesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Es handelt sich um den ersten Wolfsnachweis an Großvieh in Rheinland-Pfalz. Am 26. April hatte die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) die tote Kuh mit leichten Fraßspuren untersucht. Bei der Untersuchung der DNA-Proben wurde nun neben der Fähe auch Fuchs-DNA an den Fraßstellen nachgewiesen. Die einjährige Fähe, also ein weibliches Tier, mit der amtlichen Bezeichnung GW1999f wurde bereits im Februar über Kot in Rettersen bestätigt.

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Die Kuh steckte tief in einem schlammigen Bereich der Weide fest und konnte sich vermutlich nicht mehr bewegen. Die Todesursache bleibt weiterhin unklar, die Fraßspuren könnten auch nach dem Verenden der Kuh auf der Weide entstanden sein, so das Umweltministerium. Eine eingehende Untersuchung zur Todesursache durch das Landesuntersuchungsamt in Koblenz hat die SNU dem Tierhalter angeboten, sie kam nach RZ-Informationen aber nicht zustande. Das Umweltministerium nimmt die Situation im Westerwald sehr ernst und beobachtet die Sachlage genau, heißt es weiter in der Mitteilung. Es stehe dazu mit mehreren Expertinnen und Experten zum weiteren Vorgehen im Austausch. So werden aktuell zum Beispiel die Schadereignisse des Rüden GW1896m nochmals intensiv geprüft. „Auch eine juristische und artenschutzrechtliche Bewertung der Situation wird erfolgen“, so das Ministerium. Ein möglicher Schritt könnte die Entscheidung zu einer Besenderung des Einzelgängers, der nicht zum Leuscheider Rudel gehört, sein. Dies würde zu einem späteren Zeitpunkt einen sicheren Abschuss ermöglichen, wenn die Freigabe dazu erfolgen sollte.

Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass ein guter Herdenschutz das wichtigste und beste Mittel zur Verhinderung von Übergriffen auf Nutztiere ist und eine Landesförderung von Schutzmaßnahmen in Präventionsgebieten möglich ist. Der Kreis Altenkirchen gehört zum 2018 ausgewiesenen Präventionsgebiet Westerwald. mif

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