Fatales Schlagloch: Ein Motoradfahrer aus dem Kreis Altenkirchen wollte den Straßenbaulastträger für einen Schaden an seinem Motorrad zur Kasse bitten. Michael Brandt. picture alliance/dpa
Ab wann ist ein Schlagloch so gefährlich, dass der Straßenbaulastträger dafür verantwortlich gemacht werden kann? Und gelten für Motorradfahrer andere Maßstäbe als für Autofahrer? Diese Fragen musste das Landgericht Koblenz beantworten.
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Ab welcher Größe eines Schlaglochs in einer Straße liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherheitspflicht vor? In dieser Zivilsache, in der im Kern diese Frage zu klären war, hat das Landgericht in Koblenz jetzt eine Entscheidung getroffen – und eine Klage zurückgewiesen.