Während der plakatintensive Bundestagswahlkampf nirgendwo zu übersehen ist, fragen sich die beiden Katzwinkeler Gemeinderatsmitglieder der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, ob die erst 2024 beschlossene Sondernutzungsregelung in diesem Jahr wieder außer Betrieb ist. „Im Prinzip sieht es so aus“, so Rolf Sterzenbach und Rüdiger Schneider, „als mache hier jeder, was er will.“
Im Vorjahr hatten sich die Gremien fast aller Ortsgemeinden des Wisserlandes und der Stadt Wissen ausgiebig mit der vom Ordnungsamt erarbeiteten Sondernutzungssatzung beschäftigt. Diese regelt vielerlei Betätigungen an öffentlichen Straßen (von Baugerüsten bis Werbebannern) und besagt unter anderem in Paragraf 9.3: „Sind an einem Straßenlaternenmast bereits Plakattafeln eines anderen Erlaubnisnehmers angebracht worden, so darf an diesem keine weitere Plakattafel angebracht werden.“ Doch vor der damaligen Kommunalwahl zeigte sich, dass diese und andere Satzungsvorgaben (Anzahl, Mindesthöhe, Befestigungsart und mehr) nicht von allen Plakatierern beachtet wurden.
Bislang keine Bußgelder
Schon damals hatte Stadtratsmitglied Karin Kohl (B90/Grüne) auf diesen Missstand hingewiesen. Ihren Einwand, es gehöre zur Demokratie, eine bestehende Satzung zu beachten, unterstreicht auch ihr Parteifreund Rüdiger Schneider: „Denn wenn sich die Parteien, die diese Satzung beschlossen haben, nicht an die selbstverordneten Regelungen halten, von wem sollten sie es dann verlangen“, sagt das gewählte Mitglied im Orts- und im Verbandsgemeinderat. Im Katzwinkeler Rat scheiterte die Grünen-Fraktion damals mit ihrem Antrag, diese Sonderregelung wieder zu streichen.
2024 verzichtete die VG-Verwaltung darauf, etwaige Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden, da die Satzung noch relativ neu war. Heuer adressierten Schneider und Sterzenbach ihre Feststellungen erneut an die Verwaltung und äußern süffisant: „Wir sind gespannt, was in diesem Jahr als Entschuldigung herhalten muss.“ Entschieden sprechen sich beide gegen Ausnahmeregelungen aus.
Was der Bürgermeister dazu sagt
In einer Stellungnahme antwortet Bürgermeister Berno Neuhoff auf eine diesbezügliche Anfrage unserer Zeitung. Wie er unter anderem schreibt, gelten die Sondernutzungssatzungen seit 2023 in der Stadt Wissen und in der Folge in den Ortsgemeinden Hövels, Katzwinkel und Selbach. Diese werden „auch bei der Wahlplakatierung angewandt“. Weiter heißt es, im Hinblick auf die verfassungsgemäßen Rechte der Parteien greife das Ordnungsamt bei der Wahlplakatierung im Vergleich zu anderen Plakatierern nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen ein. Dies sei bisher kaum notwendig gewesen. Schon im vorigen September (nach der Kommunalwahl) seien die Parteien angeschrieben und auf die Regelungen der Sondernutzungssatzungen hingewiesen worden. „Insgesamt ist festzustellen“, so Neuhoff, „dass die Quantität der Wahlplakatierung seit Jahren rückläufig ist. Auch wenn sie in manchen Bereichen parallel mit der Plakatierung zum Karneval stattfindet, stellt sich die Wahlplakatierung als unproblematisch dar.“