Wie beim Twingo bei Wehbach
Wenn die Kreisverwaltung Autos abschleppen muss
Fast einen Monat stand ein Twingo an der Kreisstraße zwischen Wehbach und Wingendorf dauerhaft. Das Auto war währenddessen mit Polizeiband umwickelt.
Daniel-D. Pirker

Ein verunfallter Twingo steht wochenlang an der Kreisstraße – eine Grauzone für die Ämter. Welche Bedingungen müssen grundsätzlich greifen, damit die Kreisverwaltung tätig wird? Die Abteilung Ordnung und Verkehr klärt auf. 

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Wochenlang beschäftigte ein an der Kreisstraße zwischen Wehbach und Wingendorf abgestellter Twingo die Öffentlichkeit. Am 23. Oktober war das Auto an der Stelle verunfallt und dort fast vier Wochen lang stehen gelassen worden – bis das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Kirchen intervenierte und den Halter anschrieb.

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Kreis AltenkirchenVerkehr