Im Kreis Altenkirchen müssen viele Leistungsbezieher die Mietkosten ausgleichen: Wenn das Geld des Jobcenters nicht reicht
Im Kreis Altenkirchen müssen viele Leistungsbezieher die Mietkosten ausgleichen
Wenn das Geld des Jobcenters nicht reicht
Bei der Zahlung von Unterkunftskosten schneidet das Jobcenter im Kreis Altenkirchen auf einer Internetplattform schlecht ab. Hat sich daran in der Zwischenzeit etwas geändert? Symbolfoto: dpa picture-alliance/ dpa/dpaweb
Kreis Altenkirchen. Auf der Internetplattform „gegen-hartz.de“ führt das Jobcenter des Landkreises Altenkirchen die Top 10 der schlimmsten Jobcenter in Deutschland an. Jedenfalls, wenn es um die Zahlung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Leistungsbezieher geht. „Zwei Drittel aller Hartz IV-Haushalte (67,6 Prozent) müssen im Kreis Altenkirchen einen Teil der Miete aus den Regelleistungen selbst aufbringen, heißt es hier.
Demach müssten Bedarfsgemeinschaften rund 57,75 Euro (der Bundesdurchschnitt liegt bei 82,08 Euro) selbst zu ihrer Miete hinzusteuern. Die Daten basieren auf einer Anfrage der Linken an den Bundestag im Jahr 2019. Hat sich seit dieser Zeit etwas verändert?