Erstklässler haben ab Herbst einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung - auch in den Ferien. Wie das im Kreis Altenkirchen umgesetzt wird, ist noch nicht ganz klar. Es geht um den Kostenbeitrag für die Eltern. Armin Weigel. picture alliance/dpa
Ab Herbst haben Erstklässler werktags einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – auch in den Ferien. Doch so ganz ist die Umsetzung im Kreis Altenkirchen noch nicht in trockenen Tüchern. Es geht ums liebe Geld.
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Ganztagsförderungsgesetz heißt der sperrige Begriff, hinter dem sich für berufstätige Eltern und Alleinerziehende durchaus etwas Positives verbirgt. Denn Kinder im Grundschulalter sollen nach und nach an Werktagen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, auch in den Ferien.