Mit einem Messer hatte Alexander Meisner seine Frau am 10. Mai 2011 nach einem heftigen Streit in der gemeinsamen Wohnung in Elkenroth angegriffen. So berichtete unsere Zeitung im November 2011 über den Fall. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung musste er sich damals vor der Koblenzer Schwurgerichtskammer verantworten. Er erhielt damals vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe.
Der damals 47-Jährige hatte seiner Frau bei dem Streit erst eine „Kopfnuss“ verpasst und sie dabei an der Stirn verletzt, dann riss einer der Söhne den Vater von seiner Mutter weg. Doch dieser zog darauf ein Messer aus dem Messerblock und stieß es der Frau in den Rücken. Die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich. Daraufhin lief Meisner aus dem Haus zu einem Schuppen und holte ein zweites Messer. Dem Schutz eines weiteren Sohnes hatte die Frau es zu verdanken, dass der 47-Jährige sie nicht noch einmal angriff.
Angeklagter hatte schwere Depressionen
Häufig ist es damals zu Streit zwischen den beiden Eheleuten gekommen, der auch in Schlägen gipfelte. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Angeklagten psychische Probleme. So solle er 2006 eine schwere Depressionsattacke gehabt haben, die auch behandelt wurde. Auslöser dafür war die Nachricht, dass er nicht der leibliche Vater seines schon damals erwachsenen Sohnes ist.
Damals war das Verhältnis der Eheleute schwierig. „Beide Partner schenkten sich nichts in Sachen Untreue“, so der Sachverständige damals. Er riet Meisner zu einem Antiaggressionstraining. Der Vorsitzende der Kammer beschreibt den Angeklagten als „tief religiös“, aber auch als eine sehr zwiespältige Person. „Er schwor seiner Frau Liebe, suchte aber die Zuneigung anderer; er gab der Frau Gelegenheit, allein in Urlaub zu fahren, um selbst freie Bahn zu haben und sei dann sauer gewesen, als er erfuhr, dass die Frau den Urlaub nutzte, um sich einem anderen Mann zuzuwenden“, zitiert unsere Zeitung damals den Vorsitzenden.
Weitere Straftat im Jahr 2018
Doch der wegen des dreifachen Mordes in Weitefeld im Westerwald gesucht Tatverdächtige ist nicht nur 2011 wegen der Tat an seiner damaligen Ehefrau vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz der Deutschen Presse-Agentur mit, „2018 folgte eine Verurteilung wegen Bedrohung - ebenfalls zum Nachteil der seinerzeit geschädigten Ehefrau“, so die Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht Betzdorf habe ihn daraufhin zu einer Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 61-Jährige ist seit der mutmaßlichen Tat am frühen Sonntagmorgen auf der Flucht. Die Polizei ist weiterhin auf der Suche nach dem Täter und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Mehr als 200 Hinweise aus der Bevölkerung sind inzwischen bei der Polizei eingegangen, wie das Polizeipräsidium am Dienstagvormittag berichtet.