Am Amtsgericht Altenkirchen wurde jetzt der Fall einer Ladendiebin verhandelt. Werner Klak
Was der Paragraf 244 des Strafgesetzbuches unter anderem als „Diebstahl mit Waffen“ definiert, wurde jetzt vor dem Amtsgericht Altenkirchen verhandelt. Am Ende zeichnete das Urteil ein anderes Bild.
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Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung hat eine Angeklagte vor dem Amtsgericht der Kreisstadt Altenkirchen erhalten. Ferner soll die Frau 40 Sozialstunden ableisten. Sie hatte sich des Diebstahls schuldig gemacht und bekommt nun einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, so der Urteilsspruch.