Wo kann ich als Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher antreten und welche Voraussetzungen muss ich mitbringen? Ehrenamtlicher Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher kann nur sein, wer Bürger der Gemeinde oder des Ortsbezirks ist.
Wahlserie Teil 2: Frist für die Bewerber läuft am 8. April ab

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