Wo kann ich als Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher antreten und welche Voraussetzungen muss ich mitbringen? Ehrenamtlicher Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher kann nur sein, wer Bürger der Gemeinde oder des Ortsbezirks ist. Vereinfacht ausgedrückt: Man kann nur dort antreten, wo man seinen Lebensmittelpunkt, also seine Hauptwohnung hat.
Wahlen: Frist für die Bewerber läuft am 8. April ab

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