Thema im VG-Rat AK-FF
VG treibt Vorkehrungen für Betreuungsanspruch voran
Die VG Altenkirchen-Flammersfeld stellt die Weichen mit Blick auf die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), das den Schulkindern ab dem 1. August 2026 einen gestaffelten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von täglich bis zu acht Stunden (inklusive Unterricht) gewährt.
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Das letzte Wort hat am Donnerstag, 27. März, der Verbandsgemeinderat Altenkirchen-Flammersfeld in seiner Sitzung. Unsere Zeitung hat mit VG-Chef Fred Jüngerich über die Themen Betreuungsanspruch an Grundschulen und die Breitbandversorgung gesprochen.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld hat sich vorberatend zum VG-Rat mit zwei Punkten beschäftigt, die im Verbandsgemeinderat am Donnerstag, 27. März, zur endgültigen Abstimmung kommen werden. Hierbei handelt es sich um den Punkt Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde und die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der „Betreuenden Grundschule“ sowie der Kostenbeteiligung an der Mittagsverpflegung in den Grundschulen der VG.

Die VG ist in Trägerschaft von sechs Grundschulen: Erich-Kästner-Schule, Pestalozzi-Schule (beide AK), Raiffeisenschule Flammersfeld, Grundschule Glück auf Horhausen, Bürgermeister-Raiffeisen-Schule (Weyerbusch) und der Lahrer Herrlichkeit (Oberlahr). An allen sechs Bildungseinrichtungen wird das freiwillige Angebot „betreuende Grundschule“ angeboten. Zu den Ganztagsschulen mit Mittagsverpflegung zählen die Pestalozzi-Schule, die Grundschule Glück auf Horhausen und die Bürgermeister-Raffeisen-Schule Weyerbusch.

„An der Erich-Kästner-Schule wollen wir jetzt in einer Erprobungsphase die zwei Stunden auf vier Stunden täglich ausweiten.“
VG-Bürgermeister Fred Jüngerich

Die betreuende Grundschule war bisher ausgelegt auf zwei Stunden täglich seit mehreren Jahren. „An der Erich-Kästner-Schule wollen wir jetzt in einer Erprobungsphase die zwei Stunden auf vier Stunden täglich ausweiten“, berichtet Jüngerich. Diesen Schritt gehe man mit Blick auf die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), das den Schulkindern ab dem 1. August 2026 einen gestaffelten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von täglich bis zu acht Stunden (inklusive Unterricht) gewährt.

Die Verwaltung schlägt in der Beschlussvorlage vor, die Regelung zur Abrechnung der angebotenen Betreuungszeiten dahingehend zu modifizieren, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 für jede täglich angebotene Betreuungsstunde ein Elternbeitrag von 10 Euro monatlich erhoben wird. Für Kinder, die als Ganztagskinder lediglich die betreuende Grundschule am Freitag in Anspruch nehmen, wird ein Beitrag von 2,50 Euro monatlich erhoben. „Es ist wichtig, dass wir uns auf diese Thematik einstellen“, betont VG-Chef Fred Jüngerich. Beispielsweise wird an der Erich-Kästner-Schule eine neue Mensa gebaut, weil ansonsten die Mittagsverpflegung nicht gewährleistet werden könnte. Man müsse sich darauf einstellen, drei Schulen nachzurüsten: die Erich-Kästner-Schule, die Grundschule Flammersfeld und die Grundschule Lahrer Herrlichkeit in Oberlahr. „Das ist ein guter Rechtsanspruch, es ist wichtig, dass wir das in Rheinland-Pfalz umsetzen, weil man so den Eltern hilft, den Lebensunterhalt ordnungsgemäß durch Erwerbstätigkeit sicherstellen zu können“, betont Jüngerich.

„Die Breitbandversorgung ist aus meiner Sicht eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, auch wenn das rein gesetzlich anders gesehen wird. Ich sehe das so, weil es eine Versorgungsleistung ist.“
Fred Jüngerich

Thema Breitbandversorgung: Ziel der VG als Aufgabenträgerin ist es, beim Thema Breitbandversorgung einen flächendeckend möglichst gleichartig guten Ausbaustandard vorzuweisen. „Die Breitbandversorgung ist aus meiner Sicht eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, auch wenn das rein gesetzlich anders gesehen wird. Ich sehe das so, weil es eine Versorgungsleistung ist“, erklärt VG-Bürgermeister Fred Jüngerich im Gespräch mit unserer Zeitung. Rückblick: Im Februar 2021 stimmte der VG-Rat für die Teilnahme am Förderprogramm „Graue Flecken“. Damit wurden 50 Prozent der Kosten vom Bund bezuschusst, 40 Prozent vom Land sowie 10 Prozent von den Kommunen. „Diese Prozentsätze haben sich geändert auf 60 – 30 – 10“, erklärt Jüngerich. Die 10 Prozent, die die Kommune zu erbringen hat, legt sie um und zahlt sie. Jedoch müssen die 10 Prozent refinanziert werden durch die Grundsteuer B, also den Hauseigentümern – die Nutzer des schnelleren Anschlusses der Glasfaser. Der Eigenanteil lag da bei 530 Euro – weil ein Hausanschluss 5300 Euro gekostet hat, wie der VG-Chef ausführt – man ging damals von rund 12.500 Anschlüssen aus.

Die Verbandsgemeinde will im Rahmen des künftigen, geförderten Breitbandausbaus einen Anteil von bis zu 4,7 Millionen Euro übernehmen - vorher lag der Anteil bei rund 3 Millionen Euro.
Jan Woitas. picture alliance/dpa

Vier Jahre ist der Beschluss nun her. Es haben sich Teuerungen ergeben durch inflationäre Entwicklungen, den eigenwirtschaftlichen Ausbau und durch andere Faktoren (unter anderem Ukraine-Krieg, Lieferschwierigkeiten). So wurde 2023 noch mal ein neuer Beschluss im VG-Rat gefasst, dass der Eigenanteil künftig zwischen 850 und 1450 Euro kostet. Ortsgemeinden, in denen ein geförderter Ausbau stattfindet, sollten den ursprünglich kalkulierten Betrag von 530 Euro (Eigenanteil) als Basisbeitrag tragen. Der VG-Rat beschloss, dass die Verbandsgemeinde die übersteigenden Kosten übernimmt, und zwar über die allgemeine Verbandsgemeindeumlage durch die Solidargemeinschaft aller Ortsgemeinden. Die Beschlussfassung im März 2023 erfolgte allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Finanzierungsanteil der Verbandsgemeinde den als Basisbeitrag von den Ortsgemeinden zu zahlenden Anteil (530 Euro je Anschluss) nicht übersteigt. Bei einer Überschreitung des sich somit ergebenden Gesamtbeitrages von 1.060 Euro je Anschluss behielt sich die VG vor, die Angelegenheit erneut zu beraten.

Aufgrund einer veränderten Dynamik, die sich durch die Ausbaukosten und erfolgter zusätzlicher Zusagen für einen weiteren eigenwirtschaftlichen Ausbau in verschiedenen Ortsgemeinden ergibt, ist nun wieder eine veränderte Situation eingetreten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Eigenanteil der Ortsgemeinden unverändert bei 530 Euro je Anschluss zu belassen und den durch die VG zu finanzierenden Eigenanteil zu erhöhen.

VG will künftig 4,7 Millionen Euro beim Breitbandausbau übernehmen

„Wir tragen auch weiterhin den Betrag von 530 Euro von je übersteigenden Kosten, da wir als VG auch eine Ausgleichsfunktion haben, vorher lag der Eigenanteil der VG bei rund 3 Millionen Euro, auf alle Haushalte gerechnet“, erklärt Jüngerich. Diese drei Millionen werden jetzt durch den modifizierten Beschluss (der ursprüngliche stammt vom 30. März 2023) um 1,7 Millionen Euro noch mal auf 4,7 Millionen Euro aus der VG-Umlage erhöht. In der Beschlussvorlage dazu heißt es: „Die Verbandsgemeinde erklärt sich bereit, vom zu leistenden Eigenanteil im Rahmen des künftigen, geförderten Breitbandausbaus einen Anteil von bis zu 4,7 Mio. Euro zu übernehmen.“

Diese Punkte sowie die Beratung und Beschlussfassung zur kommunalen Wärmeplanung, die energetische Sanierung zweier Kindertagesstätten und der Raumbedarf an der Raiffeisenschule Flammersfeld werden Thema in der öffentlichen Sitzung des VG-Rats am 27. März sein. Auch die Vorstellung der Gemeindeschwester Plus steht auf der Tagesordnung. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17.45 Uhr im großen Ratssaal in Altenkirchen.

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