. Am 15. Juni wird in der Verbandsgemeinde Hamm der hauptamtliche Bürgermeister für eine Amtszeit von acht Jahren neu gewählt. Durch die vorgezogenen Bundestagswahlen konnten die Wahlen dieses Mal nicht zusammengelegt werden.
Bis Ende April konnten nach öffentlicher Ausschreibung Wahlvorschläge gemacht werden. Der aktuelle Amtsinhaber, Dietmar Henrich, stellt sich ein weiteres Mal zur Wahl. Weitere Wahlvorschläge gab es bis zum Ablauf der Frist nicht. Die letzten Wahlbescheide sollten bis zum Ende der 21. Kalenderwoche an die Wahlberechtigten aus den zwölf Ortsgemeinden Birkenbeul, Bitzen, Breitscheidt, Bruchertseifen, Etzbach, Forst, Fürthen, Hamm, Pracht, Roth, Niederirsen und Seelbach zugestellt worden sein. Entweder wählt man am Wahltag an der Urne oder beantragt online die Briefwahl beziehungsweise vor Ort im Rathaus Hamm einen Wahlschein.
Vielfältige Aufgaben
Wahlberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in einer der zwölf Ortsgemeinden haben, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche oder eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Wahl ist eine Direktwahl nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit.
Der hauptamtliche Bürgermeister ist nicht nur Repräsentant der Verbandsgemeinde, sondern auch Verwaltungsleiter und Vorsitzender des Verbandsgemeinderats (zuletzt gewählt bei den Kommunalwahlen 2024) und seiner Ausschüsse. Dem Bürgermeister obliegen dahingehend Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderats. Die Verwaltung unterstützt und berät die Ortsgemeinden – im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts – bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Trägerschaft von Schulen und Kitas
Neben ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin von verschiedensten Belangen der öffentlichen Ordnung in den Ortsgemeinden fungiert die Verbandsgemeinde Hamm auch als Trägerin von sieben kommunalen Kindertagesstätten und der beiden Grundschulen in Hamm und Etzbach. Außerdem ist sie für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zuständig.