VG Altenkirchen-Flammersfeld
Verwirrung um Kennzeichnung bei herrenlosen Katzen
Seit Mitte 2025 gilt eine Katzenschutzverordnung in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Diese soll zur Sensibilisierung von Tierhaltern beitragen. Katzen sollten kastriert werden, um das Elend der Tiere auf der Straße einzudämmen.
Julian Stratenschulte. picture alliance/dpa

Die Katzenschutzverordnung in der VG Altenkirchen-Flammersfeld hat Tierschützer auf den Plan gerufen. Sie kritisierten, dass herrenlose Tiere nach der Kastration nicht gekennzeichnet werden laut Ordnungsamt. Nun hat das Amt die Aussage revidiert.

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Nachdem unsere Zeitung über die neue Katzenschutzverordnung in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld berichtet hatte, haben sich Tierschützer gemeldet. Diese befürchteten aufgrund der Aussage vom Ordnungsamt der VG, dass bei gefundenen herrenlosen Tieren nach der Kastration weder eine Registrierung in Form von einer Tätowierung noch die Einpflanzung eines Chips erfolge.

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