Kreisstraße bei Friesenhagen
Verteidigung legt gegen Nötigungs-Urteil Berufung ein
Ein 39-Jähriger war vergangene Woche in Betzdorf am Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt word
Ein 39-Jähriger war vergangene Woche in Betzdorf am Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Richterin Jung sah es als erwiesen an, dass der Mann auf einer Kreisstraße bei Friesenhagen gedrängelt und riskant überholt sowie die Straße für eine Frau blockiert hatte. Die Verteidigung hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Thomas Leurs

Richterin Jung sah es am Amtsgericht Betzdorf als erwiesen an, dass ein 39-Jähriger auf einer Kreisstraße bei Friesenhagen gedrängelt, riskant überholt und die Straße für eine Frau blockiert hatte. Die Verteidigung hat nun Berufung eingelegt.

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Ein 39-jähriger Mann war vergangene Woche Montag am Betzdorfer Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Richterin Jung hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Januar dieses Jahres auf einer Kreisstraße im Wald bei Friesenhagen gedrängelt, eine 33-jährige Frau riskant überholt und dann die Straße für sie blockiert hatte.

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