Diskussion um Vermeidbarkeit des Mähtods - Polizei prüft Vorfall
Vermeidbarer Mähtod? Ärger um getötetes Rehkitz in Flammersfeld
Die Überreste des getöteten Rehkitzes nach Mäharbeiten der Gemeinde in Flammersfeld.
Heinz-Günter Augst

Vom Rehkitz, das Anwohner Dieter Überlacker gefunden hat, ist kaum noch etwas übrig. Das junge Wildtier ist dieser Tage bei Mäharbeiten auf einer Wiese in Flammersfeld getötet worden. „Aber das hätte nicht sein müssen“, ist sich Überlacker sicher. Denn nach seiner Ansicht sei bekannt gewesen, dass sich auf der Mähfläche an der Rheinstraße Rehe befinden. Entsprechende Maßnahmen seien allerdings nicht erfolgt, wirft er der Gemeinde vor. Hätte der Tod des Tieres verhindert werden können?

Die Überreste des getöteten Rehkitzes nach Mäharbeiten der Gemeinde in Flammersfeld.
Heinz-Günter Augst

Dieser Meinung ist jedenfalls Überlacker. „Es gingen bereits seit Tagen Bilder durch die sozialen Medien.“ Daher hätte die Gemeinde die Wiese vorab genauer überprüfen müssen. „Alternativ hätte man auch noch ein paar Wochen warten können, bis die Setzzeit vorüber ist – oder schon im April mähen können. Aber Rehwild hat sowieso keine Lobby mehr.“ Da die Gemeinde die Fläche an der Rheinstraße an einen Investor verkauft hat, der dort nun ein Bauvorhaben starten möchte, kam ein späterer Mähtermin jedoch nicht infrage.

Manfred Berger, Ortsbürgermeister von Flammersfeld, bedauert den Vorfall. „Es tut mir um jedes Tier leid, das getötet wird.“ Eine Schuld bei der Gemeinde, die die Mäharbeiten auf der rund 2000 Quadratmeter großen Fläche veranlasst hat, sieht er aber nicht. „Unser Gemeindearbeiter hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.“ Selbst beim Mähen habe er nichts mitbekommen oder gesehen. „Es ist sehr unglücklich verlaufen“, sagt Berger.

Doch der Mähtod könnte nun Folgen für die Gemeinde haben. Mittlerweile befassen sich auch das Veterinäramt und die Polizei mit dem Thema und überprüfen, ob möglicherweise gegen Tierschutzrecht verstoßen wurde. Das bestätigt Andreas Schultheis, Pressesprecher der Kreisverwaltung Altenkirchen, auf Nachfrage. Er verweist auf Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Die Polizei prüft den Vorfall

Bedeutet: Eine Suche nach Wildtieren, die sich während der Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli in Mähflächen aufhalten könnten, ist zwar nicht explizit reglementiert. „Wer jedoch nach Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass er tierschutzrechtlicht belangt werden kann“, erklärt Schultheis.

Verschiedene Strategien zum Schutz der Tiere würden daher alljährlich öffentlichkeitswirksam, insbesondere den Landwirten, nahegelegt. Darunter fallen zum Beispiel Maßnahmen wie das Anmähen der Fläche am Abend vorher, das Aufstellen von Scheuchen oder das Absuchen mit Hunden, Drohnen und Helfern. „Maßnahmen, die auch den Verantwortlichen in Flammersfeld nicht verborgen geblieben sein können“, heißt es seitens der Kreisverwaltung.

Im Fall des Flammersfelder Mähtods hat ein Mitarbeiter des Veterinäramtes nun Anzeige bei der Polizeiinspektion Altenkirchen erstattet. Diese teilt auf Nachfrage mit, dass das Kommissariat für Umweltdelikte und Tierschutz der Kriminalinspektion Betzdorf prüft, ob entsprechende Vorsorgemaßnahmen seitens der Gemeinde erfüllt wurden beziehungsweise zureichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen.

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