Für einen der angeklagten Afghanen ist ein Dolmetscher nötig: Verhandlung im Falle antisemitischer Beleidigung und Körperverletzung: Prozessauftakt muss verschoben werden
Für einen der angeklagten Afghanen ist ein Dolmetscher nötig
Verhandlung im Falle antisemitischer Beleidigung und Körperverletzung: Prozessauftakt muss verschoben werden
ARCHIV - Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht am Dienstag (15.07.2014) in einem Raum eines Richters des Landgerichtes Volker Hartmann. picture alliance / dpa
Antisemitische Beleidigungen und gefährliche Körperverletzung werden drei Angeklagten mit afghanischer Staatsangehörigkeit vorgeworfen. Sie sollen einen Landsmann im Oktober 2022 in Altenkirchen angegriffen haben. Eigentlich sollte am Mittwoch der Prozess am Amtsgericht Altenkirchen beginnen.
Es kam jedoch nicht zur Anklageverlesung beim Prozessauftakt. Bei dem Abgleich der Personalien wurde deutlich, dass einer der Angeklagten Probleme beim Verstehen der deutschen Sprache hatte. Folglich äußerte der Staatsanwalt seine Bedenken, ob der Angeklagte überhaupt den ganzen Prozess ohne Dolmetscher entsprechend verfolgen und verstehen könnte.