Er schlug seinen Sohn ins Gesicht und musste sich dafür nun vor Gericht verantworten. Eine Ohrfeige, die zu Nasenbluten führte, kommt einen Familienvater aus dem Kreis Altenkirchen teuer zu stehen.
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Ein Familienvater aus dem Kreis Altenkirchen wurde wegen Körperverletzung an seinem elfjährigen Sohn zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, hat das Amtsgericht in Altenkirchen entschieden.