Familien-Lotsen sichern im Kreis Auskommen ab - Eltern bleiben aber in der Verantwortung
Unterhaltsvorschuss gezahlt: Jugendamt hilft 1483 Kindern im Kreis Altenkirchen
Wenn ein Elternteil für seine Kinder keinen Unterhalt zahlt, springt das Jugendamt Altenkirchen erst einmal in die Bresche und zahlt Unterhaltsvorschuss. Foto: Kreisverwaltung/Jugendamt

Kreis Altenkirchen. Ebbe in der Familienkasse – das Jugendamt springt ein: Für 1483 Kinder zahlt das Jugendamt Altenkirchen derzeit Unterhaltsvorschuss. Allein im April unterstützten die „Familien-Lotsen vom Amt“ alleinerziehende Elternteile im Landkreis Altenkirchen mit rund 328.000 Euro. Das Geld sichert wenigstens teilweise das, was die Kinder zum Leben brauchen, egal, ob es ums Essen, um eine neue Jeans, den Zirkelkasten, die Busfahrkarte oder den Eintritt fürs Schwimmbad geht.

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Beim Jugendamt kümmert sich Frank Schneider mit den Mitarbeitern seines Referates um Kinder, die eines gemeinsam haben: „Sie sind noch keine 18 Jahre alt. Denn das ist die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss.“ Schneider macht das Jugendamt zur Beratungsstelle – zum „Familien-Servicepoint“ im Kreis Altenkirchen:

Zum Nulltarif erfahren alleinerziehende Mütter und Väter hier alles rund um den Unterhaltsvorschuss. Die Elternteile, die zu Frank Schneider kommen, sind entweder ledig, verwitwet, sie leben getrennt oder sind geschieden. Die Kinder, die das Jugendamt unterstützt, haben oft schon einiges hinter sich. „Auf jeden Fall bleibt ihnen nur die Mutter oder der Vater, um für ihr Leben zu sorgen. Der andere Elternteil zahlt entweder zu wenig Unterhalt oder gar keinen“, sagt Frank Schneider. Das Jugendamt habe ständig mit „schwarzen Schafen“ zu kämpfen – mit Eltern, die sich einfach aus dem Staube gemacht hätten. „Das ist dann manchmal Detektivarbeit, diesen Vätern und Müttern auf die Spur zu kommen. Aber wer eine Unterhaltspflicht hat, der muss auch zahlen. Da lassen wir nicht locker“, so Schneider. Immerhin seien er und seine Mitarbeiter so etwas wie „Anwälte der Kinder“ – und die müssten schließlich zu ihrem Recht kommen. Anders sehe es aus, wenn ein Elternteil unverschuldet in eine Notlage geraten sei. Dann müsse der Unterhaltsvorschuss nicht zurückgezahlt werden.

Haben alleinerziehende Mütter oder Väter Anspruch auf das volle Kindergeld, dann unterstützt sie das Jugendamt bei Kindern bis zu fünf Jahren mit einem Unterhaltsvorschuss von 174 Euro pro Monat, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren mit 232 Euro und die zwischen 12 und 17 Jahren mit 309 Euro. Das Geld kommt aus drei Töpfen: Der Landkreis Altenkirchen und das Land zahlen zusammen 60 Prozent, der Bund 40 Prozent.

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