Altenkirchen
Ungewöhnliche Zustellung: Panzerfaust bei Kreisverwaltung Altenkirchen abgegeben
Raketenwerfer Altenkirchen
"Vielleicht als Andenken, vielleicht als Deko - was auch immer": Auch die Mitarbeiter aus dem Kreishaus wissen nicht, warum der Besitzer die Teile des Raketenwerfers besaß.
Thorsten Stahl. Kreisverwaltung Altenkirchen

Ob Messer, Macheten, Gewehre oder Pistolen: Den Anblick von Waffen aller Art sind die Mitarbeiter der Kreisverwaltung als zuständiger Behörde gewohnt, die in ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig Waffen in Gewahrsam nehmen. Was die Polizei aber jetzt im Kreishaus abgab, ist laut Pressemitteilung (bislang) einmalig: die Abschussvorrichtung einer Milan-Panzerabwehrrakete.

Raketenwerfer Altenkirchen
"Vielleicht als Andenken, vielleicht als Deko - was auch immer": Auch die Mitarbeiter aus dem Kreishaus wissen nicht, warum der Besitzer die Teile des Raketenwerfers besaß.
Thorsten Stahl. Kreisverwaltung Altenkirchen

Ein scharfer Flugkörper befand sich nicht mehr in dem Rohr. „Nach unserem Kenntnisstand ist es zu einer Verurteilung des vormaligen Besitzers gekommen, das Teil wurde also konfisziert“, berichtet Pressesprecher Torsten Stahl auf Nachfrage unserer Zeitung. Zwar sei die Abschussvorrichtung ohne Munition und zusätzliche Elemente nicht funktionsfähig, es handele sich um ein leeres Startrohr.

Dennoch ist laut Stahl der Besitz solcher Gegenstände natürlich illegal, denn diese fallen unter das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen. Das deutsche Strafrecht sieht für entsprechende Vergehen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren vor. Welches Urteil gegen den Besitzer des Raketenwerferrohrs ergangen ist, dazu macht die Kreisverwaltung keine Angaben.

Im Kreishaus geht man davon aus, dass das Waffenteil vermutlich aus Beständen der Bundeswehr stammt. Jedenfalls hatte es der vormalige Besitzer zu Hause aufbewahrt. „Vielleicht als Andenken, vielleicht als Deko – was auch immer“, heißt es aus dem Kreishaus. Seitens der Kreisverwaltung wurde sicherheitshalber der Kampfmittelräumdienst verständigt. Die Experten dürften sich nun auch um die richtige Entsorgung kümmern.

Die Waffenbehörde der Kreisverwaltung ist übrigens auch für die Annahme von Waffen aus legalem Besitz zuständig, die von den Eigentümern – oder nach einem Todesfall deren Erben – nicht mehr benötigt werden. Zudem ist zuletzt 2018 eine Amnestieregelung ausgelaufen, in deren Rahmen illegale Waffen straffrei abgegeben werden konnten.

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