Kirchen – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung im Zusammenhang mit einem Unfall am 13. Juli auf der B 62 in Kirchen-Freusburg eingestellt. Das geht aus einer Mitteilung der Koblenzer Behörde hervor.
Aus ungeklärten Gründen war ein 27-jähriger Mann um 11.50 Uhr mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Lastwagen kollidiert (die RZ berichtete). Noch an der Unfallstelle erlag er seinen schweren Verletzungen. Von den Angehörigen des Verstorbenen war im Anschluss der Vorwurf erhoben worden, eine notärztliche Versorgung sei erst 50 Minuten nach dem Crash an der Unfallstelle erfolgt.
Nach Auswertung des Flugbuches des Rettungshubschraubers und des Notarzteinsatzprotokolls konnte allerdings nachgewiesen werden, dass zwischen dem Unfall und dem Eintreffen des Notarztes mit dem Rettungshubschrauber nur 20 Minuten vergangen waren. Um 11.51 Uhr war der Rettungshubschrauber an seinem Standort in Koblenz alarmiert worden, und der Einsatz des Notarztes nach Landung am Ort des Geschehens hatte um 12.10 Uhr begonnen. Die Hilfeleistung der Rettungskräfte war ohne jegliche Verzögerung erfolgt.
Ein strafrechtlich relevanter Vorwurf war den Rettungskräften somit nicht zu machen, erklärte die Staatsanwaltschaft.