Kreis Altenkirchen - Am dritten Verhandlungstag entschlossen sich die beiden Angeklagten zu einem Geständnis. Das bedeutete ein rasches Prozessende. Wegen der Einfuhr und des Handels von Heroin verurteilte die Zehnte Große Strafkammer des Koblenzer Landgerichts einen 43-jährigen Mann und eine 29-jährige Frau zu Freiheitsstrafen von fünf beziehungsweise drei Jahren. Weil beide Angeklagten drogenabhängig sind, ordnete die Kammer ihre Unterbringung in einer Entzugsklinik an.
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Kreis Altenkirchen – Am dritten Verhandlungstag entschlossen sich die beiden Angeklagten zu einem Geständnis. Das bedeutete ein rasches Prozessende. Wegen der Einfuhr und des Handels von Heroin verurteilte die Zehnte Große Strafkammer des Koblenzer Landgerichts einen 43-jährigen Mann und eine 29-jährige Frau zu Freiheitsstrafen von fünf beziehungsweise drei Jahren.