Es sind nur kleinere Diebstähle gewesen, für die sich der Angeklagte Andreas K. (Name geändert) vor dem Schöffengericht verantworten muss. Ein Dutzend Mal hat er im Zeitraum von April bis Juli 2024 hoch alkoholische Getränke oder auch mal Lebensmittel aus einem Supermarkt in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf gestohlen. Das Diebesgut hat einen Wert zwischen etwa 6 und 24 Euro. Vor einer Haftstrafe bewahrt dies den Angeklagten aber nicht.
Andreas K. gibt direkt alle ihm zur Last gelegten Diebstähle zu. Mit einer Einschränkung. Bei ihm hat die Polizei bei seinem letzten Diebstahl in seiner Tragetasche ein Küchenmesser gefunden. Das wäre dann nicht mehr der Tatbestand des einfachen, sondern des räuberischen Diebstahls, das Strafmaß noch mal höher. „Die Tasche gehört meinem Cousin. Ich wusste nicht, dass sich darin ein Messer befindet“, gibt der 39-Jährige vor dem Schöffengericht an. Die Richterin weist ihn darauf hin, dass er das aber damals bei der Vernehmung mit der Polizei nicht angegeben habe. Andreas K. entgegnet, er habe das damals angesprochen.
In der Corona-Pandemie aus der Bahn geworfen worden
Der Lebenslauf des Angeklagten ist unauffällig. Schulabschluss, danach Berufsausbildung abgeschlossen und in einer Firma gearbeitet. Bis zur Pandemie, als die Firma wirtschaftliche Schwierigkeiten bekam und er arbeitslos wurde. Dann bei Leihfirmen gearbeitet, die Miete zu zahlen wurde immer schwieriger, sodass er seit gut einem Jahr nun in einer Obdachlosenunterkunft lebt. Seit dieser Zeit habe er bei der Jobsuche keinen Erfolg gehabt. „Ich habe viele Firmen abgeklappert“, sagt Andreas K.
Da Andreas K. hauptsächlich hochprozentigen Alkohol wie Wodka geklaut hat, ist ein Alkoholproblem naheliegend. So etwas bestreitet der Angeklagte aber vor Gericht. Gelegentlich mit Freunden würde er Alkohol trinken. Genauer will er auf Nachfrage über sein Trinkverhalten aber nicht sprechen. „Es drängt sich auf, dass ein Alkoholproblem besteht“, sagt der Staatsanwalt. So habe der Angeklagte an einem Tag bei zwei Diebstählen gleich vier Flaschen Schnaps gestohlen. Der Angeklagte gibt zum Ende zu, dass er nicht täglich, aber doch regelmäßig Alkohol trinken würde.
Überwachungskameras filmen Diebstähle
Dass die Taten dem Gericht bekannt sind, liegt an den Überwachungskameras im Supermarkt. Ein Mitarbeiter des Marktes sagt als Zeuge vor Gericht aus. Er habe den Angeklagten bereits seit Längerem in Verdacht gehabt. Dann ist der Tag gekommen – es war der 17. Juli vergangenen Jahres –, als er über die Überwachungskamera sehen konnte, dass Andreas K. Alkohol einsteckte. An der Kasse bezahlte er nur eine Wasserflasche. Am Ausgang konfrontiert der Zeuge den Dieb, dieser versucht an ihm vorbeizukommen und schubst ihn dann leicht und verlässt den Laden. Die direkt darauf verständigte Polizei kann ihn schnappen.
Da der Angeklagte die Tat vollumfänglich gesteht, kommt er um eine Strafe nicht herum. Die Frage bleibt: Was ist mit dem Messer? Der Verteidiger des Angeklagten bringt ein, dass eigentlich noch der Cousin, dem die Tasche und das Messer gehörten, als Zeuge geladen werden müsste. Er könne dann bestätigen, dass Andreas K. von dem Messer nichts wusste. Dazu sehen Staatsanwaltschaft und Richterin aber keinen Anlass. Das Gericht glaubt dem Angeklagten auch so, dass er nicht vorhatte, das Messer für den Diebstahl zu verwenden.
180 Sozialstunden und Suchtberatung als Strafe
Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin sind sich einig, dass der Angeklagte um eine Haftstrafe (wenn auch zur Bewährung) nicht herumkommt. Der Staatsanwalt fordert eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Zusätzlich solle ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden und er soll 180 Sozialstunden innerhalb von neun Monaten ableisten. Der Verteidiger findet eher eine kurze Freiheitsstrafe von drei Monaten angemessen.
Nach einer guten halben Stunde Beratungspause verurteilt die Richterin Andreas K. wegen räuberischen Diebstahls zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, er muss drei Suchtberatungsgespräche führen und 180 Sozialstunden ableisten.