Koblenz/Wissen
Trotz Freispruch: 56-Jähriger wird zwangseingewiesen
Wegen eines schweren Raubs in Plaidt wird derzeit verhandelt.
dpa

Koblenz/Wissen. Wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Rasiermesser musste sich ein 56-jähriger Rentner vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Er gilt als schuldunfähig und wurde freigesprochen, muss aber in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Von unserer Mitarbeiterin Kerstin Perkert Die Einlassung des Beschuldigten vor Gericht erwies sich als schwierig. Immer wieder berichtete dieser von zusammenhangslosen Sachverhalten, von allen möglichen Strafanzeigen, die er erstattet habe und steigerte sich zunehmend in Verschwörungstheorien gegen ihn hinein.

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