Die Fotomontage zeigt klar, dass die Freileitung aus der Perspektive der Piloten nicht zu erkennen war. Allerdings unterschritten diese beim Flug durchs Wiedtal auch deutlich die Mindestflughöhe von 150 Metern. Fotomontage: BFU BFU
Oberlahr. Die Ursache für den Absturz eines Tragschraubers mit zwei Todesopfern am 22. September in Oberlahr ist weiterhin nicht festgestellt – so die offizielle Lesart des Zwischenberichts, den die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) herausgegeben hat (die RZ berichtete). Doch wenn man die wesentlichen Fakten in dem einschließlich Fotos elf Seiten umfassenden Bericht miteinander kombiniert, wird deutlich: Zu dem verheerenden Zusammenstoß mit einer 10-Kilovolt(kV)-Freileitung konnte es nur kommen, weil der Pilot viel zu tief über das Wiedtal geflogen ist. Während die Leitungsseile nur 20 bis 45 Meter über der Talsohle verlaufen, beträgt die vorgeschriebene Mindestflughöhe über freiem Gelände 150 Meter.
Kommentieren möchte BFU-Pressesprecher Germout Freitag diesen Zusammenhang nicht. Stattdessen verweist er darauf, dass in dem Zwischenbericht lediglich alle von den Untersuchern als relevant erachteten Informationen zusammengefasst sind. „Diese Informationen werden nun bewertet“, erklärt Freitag.