Kein Beweis für unterlassene Hilfeleistung an junger Frau - 30-Jähriger wegen anderer Taten verurteilt
Tod im Schlafzimmer: Verfahren gegen Partygastgeber eingestellt
dpa/Symbolfoto

Eine Privatparty in einer Wohnung in einem Ort nahe Altenkirchen im Januar 2020. Einer jungen Besucherin, Lea P. (aller Namen geändert), geht es nicht gut, und sie hat sich im Schlafzimmer ins Bett gelegt. Sie hat – wie sich später herausstellt – eine Überdosis eines Antidepressivums eingenommen. Die 20-Jährige krampft, hat Schaum vorm Mund. Doch statt sofort einen Krankenwagen zu rufen, hindert Gastgeber David G. auch andere Gäste daran, den Notruf zu wählen und schließt sie sogar ein. Als der Rettungsdienst dann doch verständigt wird, ist es zu spät. Die junge Frau ist tot. David G. musste sich nun unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung dem Richter stellen.

Lesezeit 3 Minuten
Geradezu monströs klingen diese Vorwürfe rund um das tragische Geschehen, die seitens der Staatsanwaltschaft gegen einen heute 30-Jährigen erhoben wurden. Diese Woche hat er sich vor dem Amtsgericht Altenkirchen neben anderer Vorwürfe wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten müssen.

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