Verwaltungsgerichtin Koblenz weist die Klage ab und bestätigt Haltung des Stadtrates
Streit um Straßenausbaubeiträge: Gericht erklärt Bürgerbegehren der BI Wissen für unzulässig
In der Rathausstraße in Wissen wird kräftig gebaut (diese Archivaufnahme entstand Mitte Dezember). Die Ausbaubeiträge der Bürger, dort und in anderen Straßen, sind Gegenstand der BI Wissen, die sich jetzt vor Gericht gegen die Nichtzulassung ihres Bürgerbegehrens wehrte - und scheiterte. Archivfoto: Elmar Hering
Hering

Wissen. Mit Urteil vom 18. Januar hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage zum Bürgerbegehren in Wissen abgewiesen. Das hat die RZ im Gespräch mit Bürgermeister Berno Neuhoff erfahren, dem die schriftliche Urteilsbegründung seit Mittwoch vorliegt.

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Zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative (BI) Wissen hatte gegen die Grundsatzentscheidung des Stadtrates Wissen vom 10. Februar 2020, das Beitragssystem der Straßenausbaubeiträge vom sogenannten Einmalbeitrag auf wiederkehrende Beiträge umzustellen, öffentlich heftig kritisiert und ein Bürgerbegehren initiiert.

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Kreis Altenkirchen

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