RZ-Umfrage unter den Ortsbürgermeistern der VG Hamm ergab, dass die meisten Bürger ihrer Pflicht dann nachkommen
Straßenreinigung: In der VG Hamm setzt man auf Gespräch statt Geldbuße
Für ein sauberes Ortsbild müssen auch die Bürger ran, so will es die Gemeindeordnung. Doch was, wenn Anwohner ihrer Pflicht nicht nachkommen? In der VG Hamm sucht man meist das Gespräch. Foto: Rolf-Dieter Rötzel
lez

Hamm. Der Straßenreinigungspflicht wird in den Ortsgemeinden seitens der Bürger unterschiedlich nachgekommen. Von Zeit zu Zeit erinnern Kommunen an diese im Ortsrecht verankerte Bürgerpflicht und bitten um entsprechende Beachtung. Hingewiesen wird auch darauf, dass Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit Geldbußen geahndet werden können. Unsere Zeitung hat bei den Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Hamm einmal nachgefragt, was bei festgestellten Verstößen in die Wege geleitet wird und ob auch Bußgelder fest- und durchgesetzt werden.

Lesezeit 2 Minuten
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass bei Versäumnissen überwiegend zuerst einmal das Gespräch seitens der Gemeinde mit dem Bürger gesucht wird. Meistens wird dann auch der Reinigungspflicht nachgekommen. Erfolgt keine Abhilfe, verschickt die Gemeinde oder das Hammer Ordnungsamt ein Schreiben an die betreffenden Mitbürger.

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